Rechtsprechung
OLG Celle, 13.02.2007 - 322 Ss 24/07 (OWi) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
§ 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV erfasst auch Bilddarstellungen, die zwar noch nichtdie Schwelle der Pornographie erreichen, bei denen sich aber die unnatürlicheGeschlechtsbetontheit aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose der Jugendlichen ergibt.
- openjur.de
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verstoß gegen den Jugendmedienschutz Staatsvertrag durch geschlechtsbetonte Darstellung Minderjähriger im Internet
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
"Unnatürlich geschlechtsbetonte" Bilddarstellung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV); Tragweite des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Bußgeldtatbeständen
- online-und-recht.de
- Judicialis
JMStV § 4 Abs. 1 Ziff. 9; ; JMStV § 24 Abs. 1 Ziff. 1 lit. i; ; OWiG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Bilder von Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung fallen unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV und sind somit rechtswidrig
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Bilder von Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung fallen unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV und sind somit rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
"Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" bei Internet-Werbung rechtswidrig
- beck.de (Leitsatz)
Posendarstellung Minderjähriger im Internet (Owi)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" bei Internet-Werbung rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Nacktdarstellungen Minderjähriger
Papierfundstellen
- MMR 2007, 316
- MIR 2007, Dok. 396
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310
Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
Ob das Telemedien-Angebot das noch jugendlich wirkende Model "N****" i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellt, wofür allerdings Vieles spricht (vgl. hierzu auch OLG Celle vom 13.2.2007 MMR 2007, 316, und VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.4.2007 MMR 2007, 678), kann somit dahinstehen.Macht er sich durch einen Hyperlink diese Inhalte zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen (BGH vom 18.10.2007 NJW 2008, 1882; vgl. auch OLG Celle vom 13.2.2007 MMR 2007, 316).
- VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517
Kein Beurteilungsspielraum der KJM
Zwar kann aufgrund der vorgelegten Dokumentation angenommen werden, dass das Telemedien-Angebot das noch jugendlich wirkende Model "N." auf einer Vielzahl von Bildern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellt (vgl. hierzu auch OLG Celle vom 13.2.2007 MMR 2007, 316, und VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.4.2007 MMR 2007, 678). - VG Neustadt, 23.04.2007 - 6 K 1243/06
Posendarstellungen Minderjähriger im Internet
Sie verweist im Wesentlichen auf ihre Widerspruchsbescheide sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Februar 2007 - Az: 322 Ss 24/07 (Owi) -, der die ausreichende Bestimmtheit des § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV bestätige und auch im Übrigen ihre Rechtsauffassung teile.